Impressum
Diese Seite hat zwei Pflichtzeilen. Keine von beiden ist ausgefüllt, und dafür gibt es einen Grund.
Was § 5 DDG abfragt
Ein Impressum besteht aus wenigen festen Feldern. Anbieter mit voller Anschrift, vertretungsberechtigte Person, ein Weg zur Kontaktaufnahme, dazu Register und Registernummer, sobald es sie gibt.
Die Gesellschaft, die dieses Portal betreiben soll, ist bislang nicht eingetragen. Damit fehlt jeder einzelne dieser Posten. Wir tragen sie nach. Wir denken sie uns nicht aus.
Warum hier kein Platzhalter steht
Eine Anschrift, hinter der niemand wohnt, sieht aus wie eine erledigte Pflicht. Sie ist das Gegenteil. Wer an dieser Stelle eine Firma nennt, die es nicht gibt, veröffentlicht eine Falschangabe genau dort, wo sich der Leser auf Richtigkeit verlässt.
Rechnen wir die beiden Posten gegeneinander. Ein leeres Feld mit Begründung kostet uns Glaubwürdigkeit. Ein ausgedachtes Feld kostet den Leser die Möglichkeit, jemanden zu belangen. Der zweite Posten ist der teurere, und er wird nicht von uns bezahlt.
Die Person nach § 18 Abs. 2 MStV
Für redaktionell gestaltete Angebote kommt eine zweite Pflicht dazu. Verlangt wird eine benannte Einzelperson, die ihren ständigen Aufenthalt in Deutschland hat und mit Namen und Anschrift genannt wird. Bei uns ist diese Person noch nicht bestimmt.
Ein Name in dieser Zeile verteilt Verantwortung. Steht dort jemand, den es nicht gibt, ist die Vorschrift nicht erfüllt, sondern nachgeahmt. Der Unterschied fällt erst auf, wenn tatsächlich jemand eine Beschwerde loswerden will.
Was nachgetragen wird und wann
Mit der Eintragung erscheinen an dieser Stelle: Firma und Rechtsform, die Geschäftsanschrift, die vertretungsberechtigte Person, das Registergericht mit Registernummer, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls eine erteilt wird, und eine E-Mail-Adresse für Beschwerden.
Direkt darunter folgt die verantwortliche Person nach MStV, ebenfalls mit Anschrift. Bis dahin bleibt diese Seite unvollständig, und sie bleibt es sichtbar.